Hohe bürokratische Hürden bei Streichung des Bürgergeldes:
Die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) groß angekündigte härtere Gangart gegen arbeitsunwillige Bürgergeldempfänger entpuppt sich als fast unüberwindbare Hürde für die Jobcenter.
Notorisch Faulen kann zwar ab sofort die Stütze für zwei Monate komplett gestrichen werden.
Aber: Eine neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) nennt dafür nun so hohe bürokratische Hürden, dass das Jobcenter dies praktisch kaum umsetzen können.
Grundsätzlich soll den Betroffenen nur der Regelsatz (zZt.: 563 Euro/Monat für einen Single) gestrichen werden können, nicht aber die Kosten für Wohnung und Heizung
Die Streichung kommt nur bei Personen infrage, die innerhalb der vergangenen zwölf Monate bereits EINE Pflichtverletzung (z.B. grundlose Beendigung eines Jobs) begangen haben und ihnen die Stütze deshalb gekürzt wurde.
Sie müssen sich dann zusätzlich ohne wichtigen Grund „willentlich weigern, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen“. Das wäre z.B. der Fall, wenn sie die Unterschrift unter einem „konkreten Arbeitsvertrag“ ablehnen. Dabei muss es sich „um ein konkretes Arbeitsangebot handeln“. Ein Ausbildungsplatz oder eine geförderte Arbeit gehören NICHT dazu. Es reicht auch nicht aus, wenn sich der Bürgergeldempfänger weigert, ein Vorstellungsgespräch wahrzunehmen oder eine Bewerbung zu schreiben.
Das Jobcenter muss den Betroffenen zudem die Möglichkeit geben, „etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten“.
Damit nicht genug: Die Bürgergeldempfänger müssen über die Rechtsfolgen - also die drohende Streichung der Stütze - belehrt werden. Wenn sie nicht im Jobcenter erscheinen, sollen die Mitarbeiter sie notfalls PERSÖNLICH zu Hause aufsuchen und beraten.